Care Austria: Anerkannt von MA35*
Care Austria® – Von den österreichischen Behörden zu 100% anerkannt
Liste Magistrate/Bezirkshauptmannschaft, die Care Austria anerkennen
Wenn Sie sich längerfristig in Österreich, insbesondere im Gebiet von Reutte, Ried, Rohrbach oder Rust, aufhalten möchten, müssen Sie mit den österreichischen Behörden, beispielsweise mit dem Magistrat Ihrer Stadt oder der Bezirkshauptmannschaft von Reutte, Ried, Rohrbach oder Rust Kontakt aufnehmen, um einen Aufenthaltstitel zu bekommen, bzw. zu verlängern. Damit Sie direkt die richtige Behörde für Ihren Aufenthalt in Österreich finden können, haben wir Ihnen hier die Adressen und Kontaktdaten der Bezirkshauptmannschaft Reutte, der Bezirkshauptmannschaft Ried, der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach und des Magristrat der Freistadt Rust zusammengestellt und der Bezirkshauptmannschaft:
Liste Magistrate/Bezirkshauptmannschaft, die Care Austria anerkennen: Buchstabe R (Reutte, Ried, Rohrbach, Rust)
Name | Bezirkshauptmannschaft Reutte |
Straße | Obermarkt 7 |
PLZ | 6600 |
Ort | Reutte |
Tel. | +43 5672 6996-0 |
Mail | bh.reutte@tirol.gv.at |
Name | Bezirkshauptmannschaft Ried |
Straße | Parkgasse 1 |
PLZ | 4910 |
Ort | Ried im Innkreis |
Tel. | +43 7752 912-0 |
Fax | +43 732 7720 268399 |
Mail | bh-ri.post@ooe.gv.at |
Name | Bezirkshauptmannschaft Rohrbach |
Straße | Am Teich 1 |
PLZ | 4150 |
Ort | Rohrbach-Berg |
Tel. | +43 7289 8851-0 |
Fax | +43 7289 8851-269399 |
Mail | bh-ro.post@ooe.gv.at |
Name | Magistrat der Freistadt Rust Fremdenrecht, Strafrecht, Gewerberecht |
Straße | Conradplatz 1 |
PLZ | 7071 |
Ort | Rust |
Tel. | +43 2685 20222 |
Mail | mathias.szoeke@rust.bgld.gv.at |
Liste der Magistrate oder Bezirkshauptmannschaften (Sortierung nach Ortsnamen):
ABCDEFGHIJKLMNOPRSTUVWZ
*Die Stadt Wien (MA35) bestätigt offiziell die Akzeptanz des Produkts Care Austria und Care Austria und Care Austria Education:
"Care Austria: Das Unternehmen Care Concept hat in Kooperation mit der Advigon Versicherung ein Krankenversicherungsprodukt „Care Austria“ mit unbefristeter Laufzeit auf den Markt gebracht. Das Produkt entspricht den Vorgaben gemäß § 11 Abs. 2 Z 3 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) im Sinn des VwGH-Erkenntnisses vom 7.12.2016, GZ. Fe 2015/22/0001-7, wobei eine vertragliche Zusatzerklärung der Unternehmen nicht erforderlich ist."
Care Austria und Care Austria Education
Für diese Versicherungen ist keine Zusatzerklärung zu Ihrem Vertrag erforderlich.
Wenn Sie den Aufenthaltstitel Daueraufenthalt EU beantragen, müssen Sie eine andere Versicherung abschließen. Die Versicherungen Care Austria und Care Austria Education enden automatisch, wenn Sie den Aufenthaltstitel Daueraufenthalt EU bekommen.
Care Austria – von Behörden in Österreich anerkannt
Die Krankenversicherung für Österreich Care Austria wird bei der Beantragung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels oder einer Aufenthaltsgenehmigung anerkannt von folgenden Institutionen:
- Bezirkshauptmannschaft Reutte
- Bezirkshauptmannschaft Ried
- Bezirkshauptmannschaft Rohrbach
- Magistrat der Freistadt Rust