Care Austria: Anerkannt von MA35*
Care Austria® – Von den österreichischen Behörden zu 100% anerkannt
Liste Magistrate/Bezirkshauptmannschaft, die Care Austria anerkennen
Wenn Sie sich längerfristig in Österreich, insbesondere im Gebiet von Eferding oder Eisenstadt, aufhalten möchten, müssen Sie mit den österreichischen Behörden, beispielsweise mit dem Magistrat Ihrer Stadt oder der Bezirkshauptmannschaft von Eferding oder Eisenstadt Kontakt aufnehmen, um einen Aufenthaltstitel zu bekommen, bzw. zu verlängern. Damit Sie direkt die richtige Behörde für Ihren Aufenthalt in Österreich finden können, haben wir Ihnen hier die Adressen und Kontaktdaten der Bezirkshauptmannschaft Eferding (Grieskirchen), des Magistrat Eisenstadt und der Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung zusammengestellt:
Liste Magistrate/Bezirkshauptmannschaft, die Care Austria anerkennen: Buchstabe E (Eferding, Eisenstadt)
Name | Bezirkshauptmannschaft Eferding (Grieskirchen) |
Straße | Manglburg 14 |
PLZ | 4710 |
Ort | Grieskirchen |
Tel. | +43 7248 603-0 |
Fax | +43 732 7720-264399 |
Mail | bh-gr-ef.post@ooe.gv.at |
Name | Magistrat Eisenstadt |
Straße | Hauptstraße 35 |
PLZ | 7000 |
Ort | Eisenstadt |
Tel. | +43 2682 705-0 |
Mail | rathaus@eisenstadt.at |
Name | Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung |
Straße | Ing. Julius Raab-Straße 1 |
PLZ | 7000 |
Ort | Eisenstadt |
Tel. | +43 57-600 |
Fax | +43 57-600/74177 |
Mail | bh.eisenstadt(at)bgld.gv.at |
Liste der Magistrate oder Bezirkshauptmannschaften (Sortierung nach Ortsnamen):
ABCDEFGHIJKLMNOPRSTUVWZ
*Die Stadt Wien (MA35) bestätigt offiziell die Akzeptanz des Produkts Care Austria und Care Austria und Care Austria Education:
"Care Austria: Das Unternehmen Care Concept hat in Kooperation mit der Advigon Versicherung ein Krankenversicherungsprodukt „Care Austria“ mit unbefristeter Laufzeit auf den Markt gebracht. Das Produkt entspricht den Vorgaben gemäß § 11 Abs. 2 Z 3 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) im Sinn des VwGH-Erkenntnisses vom 7.12.2016, GZ. Fe 2015/22/0001-7, wobei eine vertragliche Zusatzerklärung der Unternehmen nicht erforderlich ist."
Care Austria und Care Austria Education
Für diese Versicherungen ist keine Zusatzerklärung zu Ihrem Vertrag erforderlich.
Wenn Sie den Aufenthaltstitel Daueraufenthalt EU beantragen, müssen Sie eine andere Versicherung abschließen. Die Versicherungen Care Austria und Care Austria Education enden automatisch, wenn Sie den Aufenthaltstitel Daueraufenthalt EU bekommen.