Wenn Sie sich längerfristig in Österreich aufhalten möchten, müssen Sie mit den österreichischen Behörden, beispielsweise mit dem Magistrat Ihrer Stadt oder der Bezirkshauptmannschaft Kontakt aufnehmen, um einen Aufenthaltstitel zu bekommen, bzw. zu verlängern. Damit Sie direkt die richtige Behörde für Ihren Aufenthalt in Österreich finden können, haben wir Ihnen hier die passenden Magistrate oder Bezirkshauptmannschaften mit Adressen und Kontatkdaten zusammengestellt:
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*Die Stadt Wien (MA35) bestätigt offiziell die Akzeptanz des Produkts Care Austria und Care Austria und Care Austria Education:
"Care Austria: Das Unternehmen Care Concept hat in Kooperation mit der Advigon Versicherung ein Krankenversicherungsprodukt „Care Austria“ mit unbefristeter Laufzeit auf den Markt gebracht. Das Produkt entspricht den Vorgaben gemäß § 11 Abs. 2 Z 3 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) im Sinn des VwGH-Erkenntnisses vom 7.12.2016, GZ. Fe 2015/22/0001-7, wobei eine vertragliche Zusatzerklärung der Unternehmen nicht erforderlich ist."
Care Austria und Care Austria Education
Für diese Versicherungen ist keine Zusatzerklärung zu Ihrem Vertrag erforderlich.
Wenn Sie den Aufenthaltstitel Daueraufenthalt EU beantragen, müssen Sie eine andere Versicherung abschließen. Die Versicherungen Care Austria und Care Austria Education enden automatisch, wenn Sie den Aufenthaltstitel Daueraufenthalt EU bekommen.