Wenn Sie für Ihr Studium oder Ihren Aufenthalt in Österreich einen Aufenthaltstitel benötigen, gibt es einiges zu beachten. So müssen Sie eine „alle Risiken abdeckende Krankenversicherung“ zwingend nachweisen (§ 11 Abs. 2 Z. 3 NAG).
Mit Care Austria sind Sie auf der sicheren Seite, denn alle Tarife (Care Austria, Care Austria Education, Care Austria 364 und Care Austria 364 Education) werden von den Behörden für die Erteilung eines Aufenthaltstitels anerkannt. In Österreich sind das die Magistrate und Bezirkshauptmannschaften: So zum Beispiel MA 35 in Wien.
*Die Stadt Wien (MA35) bestätigt offiziell die Akzeptanz des Produkts Care Austria und Care Austria und Care Austria Education:
"Care Austria: Das Unternehmen Care Concept hat in Kooperation mit der Advigon Versicherung ein Krankenversicherungsprodukt „Care Austria“ mit unbefristeter Laufzeit auf den Markt gebracht. Das Produkt entspricht den Vorgaben gemäß § 11 Abs. 2 Z 3 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) im Sinn des VwGH-Erkenntnisses vom 7.12.2016, GZ. Fe 2015/22/0001-7, wobei eine vertragliche Zusatzerklärung der Unternehmen nicht erforderlich ist."
Care Austria und Care Austria Education
Für diese Versicherungen ist keine Zusatzerklärung zu Ihrem Vertrag erforderlich.
Wenn Sie den Aufenthaltstitel Daueraufenthalt EU beantragen, müssen Sie eine andere Versicherung abschließen. Die Versicherungen Care Austria und Care Austria Education enden automatisch, wenn Sie den Aufenthaltstitel Daueraufenthalt EU bekommen.
Care Austria bietet die gleichen Leistungen wie die österreichische Gesundheitskasse und geht teilweise sogar darüber hinaus. Und Studierende zahlen sogar noch einen günstigeren Beitrag.
Damit Sie direkt die richtige Behörde für Ihren Aufenthalt in Österreich finden können, haben wir Ihnen hier ganz schnell das passende Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft finden: